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A Vista Studios – Allge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

 

Präam­bel

Angebote und Leistun­gen der Firma A Vista Studios, Stütte­kofe­ner Straße 55, 51375 Lever­ku­sen – nachfol­gend <A Vista Studios> genannt – gegen­über seinen Kunden erfol­gen ausschließ­lich aufgrund dieser Geschäfts­be­din­gun­gen. Anders lautende Geschäfts- oder Einkaufs­be­din­gun­gen des Kunden wird hiermit ausdrück­lich wider­spro­chen.

 

§ 1 Vertrags­schluss

Ein Vertrag über die Inanspruch­nahme von Dienst­leis­tun­gen zwischen <A Vista Studios> und Kunden kommt mit der Ertei­lung einer Auftrags­be­stä­ti­gung durch <A Vista Studios> bzw. der Bestä­ti­gung eines Kosten­vor­anschla­ges der <A Vista Studios> durch den Kunden zu Stande.

Mündli­che Zusiche­run­gen, Neben­ab­re­den, Änderun­gen und Erwei­te­run­gen hinsicht­lich des in der Auftrags­be­stä­ti­gung bzw. Kosten­vor­anschla­ges festge­leg­ten Leistungs­um­fan­ges bedür­fen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch <A Vista Studios>.

 

§ 2 Leistungs­um­fang

Die Leistun­gen der <A Vista Studios> umfas­sen die Beratung seiner Kunden in Fragen des Webde­signs, der Websei­ten­er­stel­lung, des Corpo­rate Designs sowie des Bereichs Prepress (Erstel­lung von Flyern, Broschü­ren und anderen Werbe­mit­teln).

Dazu gehören auch Planung/Konzeption von Projek­ten sowie die Entwick­lung, Gestal­tung und Durch­füh­rung von Unter­neh­mens­prä­sen­ta­tio­nen oder Werbe­maß­nah­men. Auf Anfor­de­rung des Kunden übernimmt <A Vista Studios> zudem die Produk­tion von Print­me­dien. Die jewei­li­gen von der <A Vista Studios> zu erbrin­gen­den Auftrags­leis­tun­gen ergeben sich ihrem Umfang nach aus der dem Kunden durch <A Vista Studios> erteil­ten Auftrags­be­stä­ti­gung bzw. dem Kosten­vor­anschlag. Soweit <A Vista Studios> kosten­lose Leistun­gen erbringt, können diese jeder­zeit und ohne Vorankün­di­gung einge­stellt werden. Minderungs‑, Erstat­tungs- und Schaden­er­satz­an­sprü­che ergeben sich hieraus nicht.

 

§ 3 Aufga­ben und Pflich­ten des Kunden

Der Kunde ist verpflich­tet, <A Vista Studios> bei der Durch­füh­rung der übernom­me­nen Aufga­ben umfas­send zu unter­stüt­zen. Insbe­son­dere sind vom Kunden alle für das Projekt notwen­di­gen Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen recht­zei­tig, d.h. der jewei­li­gen Projekt­phase entspre­chend zur Verfü­gung zu stellen.

Der Kunde hat Entschei­dun­gen über die ihm vorge­leg­ten Konzep­tio­nen, vorge­schla­ge­nen Projekte und Maßnah­men sowie über die zur Veröf­fent­li­chung vorge­se­he­nen Infor­ma­tio­nen so recht­zei­tig zu treffen, dass sich die Arbei­ten der <A Vista Studios> nicht verzö­gern. Der Kunde trägt für die volle Unter­stüt­zung der <A Vista Studios> durch seine Mitar­bei­ter bzw. von ihm beauf­tragte Dritte im Rahmen des Projek­tes sorge.

Der Kunde garan­tiert, dass die der <A Vista Studios> zur Verwen­dung überge­be­nen Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen frei von Rechten, insbe­son­dere Nutzungs- und Urheber­rech­ten Dritter sind. Der Kunde verpflich­tet sich diesbe­züg­lich, <A Vista Studios> von sämtli­chen Schaden­er­satz­an­sprü­chen Dritter, die durch die Verwen­dung von Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen des Kunden entste­hen, auf erstes Anfor­dern freizu­stel­len.

 

§ 4 Kündi­gung

Die Vertrags­dauer ergibt sich aus den Verein­ba­run­gen des Kunden mit <A Vista Studios>. Der Vertrag kann jeder­zeit unter Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist von 6 Wochen durch schrift­li­che Kündi­gung vorzei­tig beendet werden.

Hiervon unberührt bleibt das Recht auf Kündi­gung aus wichti­gem Grund. Im Falle einer vorzei­ti­gen Beendi­gung des Vertrags­ver­hält­nis­ses sind bereits erbrachte Leistun­gen der <A Vista Studios> im vollen Umfang durch den Kunden zu vergü­ten.

Für infolge der vorzei­ti­gen Beendi­gung des Vertrags­ver­hält­nis­ses nicht mehr erfüll­bare Leistun­gen ist <A Vista Studios> die volle Vergü­tung unter Berück­sich­ti­gung der durch <A Vista Studios> erspar­ten Aufwen­dun­gen sowie der durch ander­wei­tige Verwen­dung der frei gewor­de­nen Kräfte erziel­ten Einkünfte zu zahlen.

 

§ 5 Zahlungs­be­din­gun­gen

Agentur­leis­tun­gen werden entspre­chend der durch die <A Vista Studios> erstell­ten Kosten­über­sicht nach Auftrags­aus­füh­rung in Rechnung gestellt.

Eine erste telefo­nisch Beratung von bis zu 15 Minuten ist kosten­frei. Eine umfang­rei­chere Beratung oder eine persön­li­che Beratung in den <A Vista Studios> oder beim Kunden berech­nen wir nach Aufwand. Mindes­tens wird dafür jedoch ein Grund­be­trag in Höhe von 150,00 € zuzüg­lich MwSt. berech­net. Die <A Vista Studios> behal­ten sich zudem vor, den Zeitauf­wand für die Erstel­lung eines indivi­du­el­len Angebots zu berech­nen.

Die von <A Vista Studios> gestell­ten Rechnun­gen sind durch den Kunden nach Rechnungs­er­halt inner­halb von 30 Tagen einge­hend auf ein Konto der <A Vista Studios> ohne Abzug zu beglei­chen.

Zu Teilzah­lun­gen ist der Kunde nur im Rahmen einer mit der <A Vista Studios> getrof­fe­nen schrift­li­chen Verein­ba­rung berech­tigt. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung gelten die dem Kunden von <A Vista Studios> gestell­ten Rechnun­gen als geneh­migt, wenn nicht vorher Einwen­dun­gen schrift­lich erhoben werden.

 

§ 6 Zahlungs­ver­zug

Bei Zahlungs­ver­zug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gülti­gen Basis­zins­satz der Deutschen Bundes­bank, mindes­tens aber in Höhe von 5% sowie der Einzie­hungs­kos­ten berech­net. Die Geltend­ma­chung weite­rer Ansprü­che wegen Zahlungs­ver­zu­ges bleibt <A Vista Studios> vorbe­hal­ten.

 

§ 7 Gewähr­leis­tung

Soweit eine durch <A Vista Studios> erbrachte Leistung mangel­haft ist, ist <A Vista Studios> zunächst wahlweise zur Nachbes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung berech­tigt. Ist die Leistung nach wieder­hol­ten, mindes­tens aber zwei fehlge­schla­ge­nen Nachbes­se­rungs­ver­su­chen nicht mangel­frei erbracht oder ist die Mangel­be­sei­ti­gung aus anderen Gründen fehlge­schla­gen, ist der Kunde zur Herab­set­zung der Vergü­tung oder zum Rücktritt vom Vertrag berech­tigt.

Für den Fall, dass <A Vista Studios> mit der Besei­ti­gung eines Mangels in Verzug ist, wird ein Recht des Kunden, den Mangel selbst zu besei­ti­gen und Ersatz der hierfür erfor­der­li­chen Aufwen­dun­gen zu verlan­gen, ausge­schlos­sen. Liefert oder verwen­det <A Vista Studios> im Auftrag des Kunden Fremd­pro­dukte, so bestehen gegen <A Vista Studios> Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che nur insoweit, als <A Vista Studios> selbst Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen den Liefe­ran­ten der Fremd­pro­duk­tion geltend machen kann.

 

§ 8 Liefer- und Leistungs­ver­zö­ge­rung

Liefer- und Leistungs­pflich­ten der <A Vista Studios> ergeben sich aus der vertrag­li­chen Verein­ba­rung. Liefer- und Leistungs­ver­zö­ge­run­gen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereig­nis­sen, die <A Vista Studios> die Liefe­rung und Leistung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen (z.B. Streik, Aussper­rung), hat <A Vista Studios> auch bei verbind­lich verein­bar­ten Fristen nicht zu vertre­ten.

In diesen Fällen ist <A Vista Studios> berech­tigt, die Liefe­rung und Leistung um die Dauer der Behin­de­rung hinaus­zu­schie­ben oder wegen des noch nicht erfüll­ten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück­zu­tre­ten. Dauert die Behin­de­rung länger als 6 Wochen, ist der Kunde berech­tigt, hinsicht­lich des noch nicht erfüll­ten Teils vom Vertrag zurück­zu­tre­ten.

Verlän­gert sich die Liefer- bzw. Leistungs­zeit der <A Vista Studios> oder wird <A Vista Studios> von ihrer Verpflich­tung frei, kann der Kunde hieraus keine Schaden­er­satz­an­sprü­che herlei­ten. <A Vista Studios> ist zu Teillie­fe­run­gen und Teilleis­tun­gen jeder­zeit berech­tigt.

 

§ 9 Unter­su­chungs- und Rügepflichten

Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Kunden gegen <A Vista Studios> setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetz­lich geschul­de­ten Unter­su­chungs- und Rügepflich­ten ordnungs­ge­mäß nachge­kom­men ist. Die Mängel­rüge hat schrift­lich unter detail­lier­ter Angabe des geltend gemach­ten Mangels zu erfol­gen; anderen­falls verliert der Kunde etwaige Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che gegen <A Vista Studios>.

 

§ 10 Freigabe

Der Kunde hat die Vertrags­ge­mäß­heit von gelie­fer­ten Waren, Dienst­leis­tun­gen sowie von zur Korrek­tur überlas­se­nen Vor- und Zwischen­er­zeug­nis­sen in jedem Fall umgehend zu prüfen. Mit Freiga­be­er­klä­rung (z.B. Druck­rei­feer­klä­rung) durch den Kunden verzich­tet der Kunde gegen­über <A Vista Studios> auf sämtli­che Schaden­er­satz­an­sprü­che und stellt <A Vista Studios> von sämtli­chen Schaden­er­satz­an­sprü­chen Dritter frei, die auf einen Mangel beruhen, der zum Zeitpunkt der Freiga­be­er­klä­rung des Kunden, die sich auf von <A Vista Studios> erbrachte Leistun­gen im Rahmen des Auftrags­ver­hält­nis­ses bezie­hen.

 

§ 11 Eigen­tum­vor­be­halt, Nutzungs-/Urhe­ber­rechte

Bis zur vollstän­di­gen Zahlung der sich aus der Vertrags­be­zie­hung zwischen <A Vista Studios> und dem Kunden ergeben­den Forde­run­gen bleiben sämtli­che von <A Vista Studios> gelie­fer­ten Waren im Eigen­tum der <A Vista Studios>.

Der Kunde ist berech­tigt, die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Waren im ordent­li­chen Geschäfts­gang weiter zu veräu­ßern. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forde­run­gen in Höhe des Rechnungs­wer­tes der Vorbe­halts­ware ab, die ihm aus der Weiter­ver­äu­ße­rung gegen den Abneh­mer oder gegen Dritte erwach­sen. Zur Einzie­hung der Forde­run­gen ist der Kunde auch nach der Abtre­tung ermäch­tigt, solange er sich vertrags­treu verhält und keine Zahlungs­un­fä­hig­keit vorliegt. Die Befug­nis der <A Vista Studios>, die Forde­run­gen selbst einzu­zie­hen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflich­tet sich <A Vista Studios> die Forde­run­gen nicht einzu­zie­hen, solange der Kunde seinen Zahlungs­ver­pflich­ten ordnungs­ge­mäß nachkommt und keine Zahlungs­un­fä­hig­keit vorliegt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann <A Vista Studios>, unbescha­det sonsti­ger Rechte, die gelie­ferte Ware zurück­neh­men, wenn sie dies dem Kunden angekün­digt und eine angemes­sene Nachfrist gesetzt hat.

Bei Dienst­leis­tun­gen wie Design, Grafik, Foto, Text und Program­mie­run­gen etc. behält sich <A Vista Studios> sämtli­che Rechte, insbe­son­dere Urheber- und Nutzungs­rechte vor. Der Kunde erhält, entspre­chend der getrof­fe­nen vertrag­li­chen Verein­ba­rung, mit Ausgleich sämtli­cher sich aus dem Vertrags­ver­hält­nis ergeben­den Forde­run­gen, das nicht ausschließ­li­che und nicht übertrag­bare Nutzungs­recht an den von <A Vista Studios> erbrach­ten Leistun­gen.

 

§ 12 Haftung

<A Vista Studios> haftet bei Vorsatz und grober Fahrläs­sig­keit sowie bei Fehlen einer zugesi­cher­ten Eigen­schaft für die daraus entste­hen­den Schäden. Die Haftung für anfäng­li­ches Unver­mö­gen wird dem Betrag nach auf die vom Kunden zu zahlende Gegen­leis­tung bzw. auf typische und vorher­seh­bare Schäden begrenzt.

Die Haftung für grobe Fahrläs­sig­keit von Erfül­lungs­ge­hil­fen ist, soweit es sich um eine Verlet­zung von Haupt­ver­trags­pflich­ten handelt, ausge­schlos­sen, im Übrigen ist sie auf den Betrag der vom Kunden zu zahlen­den Gegen­leis­tung bzw. auf typische und vorher­seh­bare Schäden begrenzt. Bei leich­ter Fahrläs­sig­keit haftet <A Vista Studios> nur, wenn sie hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmög­lich gewor­den ist oder wenn <A Vista Studios> eine wesent­li­che Vertrags­pflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung der <A Vista Studios> auf typische und vorher­seh­bare Schäden begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausge­schlos­sen, es sei denn, es besteht eine zwingende gesetz­li­che Haftung.

 

§ 13 Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollstän­di­gen Beglei­chung ihrer Forde­run­gen durch den Kunden hat <A Vista Studios> an sämtli­chen ihr durch den Kunden überlas­se­nen Unter­la­gen ein Zurück­be­hal­tungs­recht.

 

§ 14 Aufbe­wah­rungs- und Rückgabepflichten

Die <A Vista Studios> zur Durch­füh­rung eines Projek­tes vom Kunden überlas­se­nen Unter­la­gen werden nach vollstän­di­gem Ausgleich sämtli­cher Vergü­tungs­an­sprü­che aus dem Vertrags­ver­hält­nis auf Verlan­gen des Kunden an diesen ausge­hän­digt. Die Aufbe­wah­rungs­pflicht der <A Vista Studios> erlischt ein Jahr nach Beendi­gung des Vertrags­ver­hält­nis­ses bzw. drei Monate nach schrift­li­cher Auffor­de­rung an den Kunden zur Abholung der Unter­la­gen.

 

§ 15 Daten­schutz

<A Vista Studios> übernimmt es, alle von ihr zur Durch­füh­rung des Auftra­ges einge­setz­ten Mitar­bei­ter auf die Einhal­tung dieser Vorschrif­ten zu verpflich­ten. Die Weiter­gabe von Infor­ma­tio­nen an nicht mit der Durch­füh­rung des Auftra­ges beschäf­tigte Dritte darf nur mit Einwil­li­gung des Kunden erfol­gen. <A Vista Studios> ist befugt, im Rahmen der Zweck­be­stim­mung des Auftra­ges die ihr anver­trau­ten perso­nen- oder geschäfts­be­zo­ge­nen Daten des Kunden unter Beach­tung der Daten­schutz­be­stim­mun­gen zu verar­bei­ten oder durch Dritte bearbei­ten zu lassen. Der Kunde ist zeitgleich unbegrenzt verpflich­tet, über alle Infor­ma­tio­nen oder Geschäfts- oder Betriebs­ge­heim­nisse der <A Vista Studios>, die dem Kunden im Zusam­men­hang mit dem Auftrag bekannt werden, Still­schwei­gen zu bewah­ren.

Der Kunde übernimmt es, alle von ihm im Zusam­men­hang mit der Durch­füh­rung des Auftra­ges einge­setz­ten Mitar­bei­ter auf die Einhal­tung dieser Vorschrif­ten zu verpflich­ten. Die Weiter­gabe von Infor­ma­tio­nen an nicht mit der Durch­füh­rung des Auftra­ges beschäf­tigte Dritte darf nur mit Einwil­li­gung der <A Vista Studios> erfol­gen.

 

§ 16 Kennzeich­nung / Belege

<A Vista Studios> ist berech­tigt auf allen von ihr gestal­te­ten Websei­ten oder Werbe­mit­teln und bei allen von ihr durch­ge­führ­ten Maßnah­men mit ihrem Firmen­text oder Code auf <A Vista Studios> hinzu­wei­sen. Platzie­rung und Schrift­größe der Hinweise sind in Abstim­mung mit dem Kunden vorzu­neh­men. Ein Entgelt­an­spruch entsteht dem Kunden hieraus nicht.

<A Vista Studios> stehen von allen veröf­fent­lich­ten Gestal­tungs­ar­bei­ten 10 Beleg­ex­em­plare zu. Der Kunde ist damit einver­stan­den, dass die der <A Vista Studios> überlas­se­nen Beleg­ex­em­plare von <A Vista Studios> zu Referenz­zwe­cken genutzt werden. Ein Entgelt­an­spruch entsteht dem Kunden hieraus nicht.

 

§ 17 Schluss­be­stim­mun­gen

Änderun­gen oder Ergän­zun­gen dieser Geschäfts­be­din­gun­gen sind nur wirksam, wenn sie durch <A Vista Studios> schrift­lich getrof­fen oder bestä­tigt werden. <A Vista Studios> behält sich das Recht vor, diese allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen mit einer angemes­se­nen Ankün­di­gungs­frist zu ändern oder zu ergän­zen.

Nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs­mit­tei­lung an den Kunden gelten die vorge­nom­me­nen Änderun­gen als geneh­migt und werden Bestand­teil der vertrag­li­chen Verein­ba­rung, wenn der Kunde nicht vorher wider­spricht. Wider­spricht der Kunde frist­ge­mäß, so ist <A Vista Studios> berech­tigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündi­gen, an dem die geänder­ten Bedin­gun­gen in Kraft treten sollen.

Die Nichtig­keit oder Unwirk­sam­keit einzel­ner Bestim­mun­gen des Vertra­ges oder dieser allge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen berüh­ren nicht die Gültig­keit der übrigen Bestim­mun­gen. Im Falle der Unwirk­sam­keit einer Bestim­mung sind die Parteien verpflich­tet, die mangel­hafte Bestim­mung durch eine wirksame zu erset­zen, deren wirtschaft­li­cher und recht­li­cher Sinn dem der unwirk­sa­men Bestim­mung am nächs­ten kommt. Gegen­über Vollkauf­leu­ten, juris­ti­schen Perso­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­chen Sonder­ver­mö­gen wird für sämtli­che Strei­tig­kei­ten aus diesem Vertrag Lever­ku­sen als Gerichts­stand verein­bart. Es gilt das Recht der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land unter Ausschluss des UNKauf­rechts.