
AGB
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A Vista Studios – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Angebote und Leistungen der Firma A Vista Studios, Stüttekofener Straße 55, 51375 Leverkusen – nachfolgend <A Vista Studios> genannt – gegenüber seinen Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anders lautende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 1 Vertragsschluss
Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zwischen <A Vista Studios> und Kunden kommt mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung durch <A Vista Studios> bzw. der Bestätigung eines Kostenvoranschlages der <A Vista Studios> durch den Kunden zu Stande.
Mündliche Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Erweiterungen hinsichtlich des in der Auftragsbestätigung bzw. Kostenvoranschlages festgelegten Leistungsumfanges bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch <A Vista Studios>.
§ 2 Leistungsumfang
Die Leistungen der <A Vista Studios> umfassen die Beratung seiner Kunden in Fragen des Webdesigns, der Webseitenerstellung, des Corporate Designs sowie des Bereichs Prepress (Erstellung von Flyern, Broschüren und anderen Werbemitteln).
Dazu gehören auch Planung/Konzeption von Projekten sowie die Entwicklung, Gestaltung und Durchführung von Unternehmenspräsentationen oder Werbemaßnahmen. Auf Anforderung des Kunden übernimmt <A Vista Studios> zudem die Produktion von Printmedien. Die jeweiligen von der <A Vista Studios> zu erbringenden Auftragsleistungen ergeben sich ihrem Umfang nach aus der dem Kunden durch <A Vista Studios> erteilten Auftragsbestätigung bzw. dem Kostenvoranschlag. Soweit <A Vista Studios> kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs‑, Erstattungs- und Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
§ 3 Aufgaben und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, <A Vista Studios> bei der Durchführung der übernommenen Aufgaben umfassend zu unterstützen. Insbesondere sind vom Kunden alle für das Projekt notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, d.h. der jeweiligen Projektphase entsprechend zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat Entscheidungen über die ihm vorgelegten Konzeptionen, vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen sowie über die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen so rechtzeitig zu treffen, dass sich die Arbeiten der <A Vista Studios> nicht verzögern. Der Kunde trägt für die volle Unterstützung der <A Vista Studios> durch seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Dritte im Rahmen des Projektes sorge.
Der Kunde garantiert, dass die der <A Vista Studios> zur Verwendung übergebenen Informationen und Unterlagen frei von Rechten, insbesondere Nutzungs- und Urheberrechten Dritter sind. Der Kunde verpflichtet sich diesbezüglich, <A Vista Studios> von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch die Verwendung von Informationen und Unterlagen des Kunden entstehen, auf erstes Anfordern freizustellen.
§ 4 Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus den Vereinbarungen des Kunden mit <A Vista Studios>. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen durch schriftliche Kündigung vorzeitig beendet werden.
Hiervon unberührt bleibt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sind bereits erbrachte Leistungen der <A Vista Studios> im vollen Umfang durch den Kunden zu vergüten.
Für infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr erfüllbare Leistungen ist <A Vista Studios> die volle Vergütung unter Berücksichtigung der durch <A Vista Studios> ersparten Aufwendungen sowie der durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kräfte erzielten Einkünfte zu zahlen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Agenturleistungen werden entsprechend der durch die <A Vista Studios> erstellten Kostenübersicht nach Auftragsausführung in Rechnung gestellt.
Eine erste telefonisch Beratung von bis zu 15 Minuten ist kostenfrei. Eine umfangreichere Beratung oder eine persönliche Beratung in den <A Vista Studios> oder beim Kunden berechnen wir nach Aufwand. Mindestens wird dafür jedoch ein Grundbetrag in Höhe von 150,00 € zuzüglich MwSt. berechnet. Die <A Vista Studios> behalten sich zudem vor, den Zeitaufwand für die Erstellung eines individuellen Angebots zu berechnen.
Die von <A Vista Studios> gestellten Rechnungen sind durch den Kunden nach Rechnungserhalt innerhalb von 30 Tagen eingehend auf ein Konto der <A Vista Studios> ohne Abzug zu begleichen.
Zu Teilzahlungen ist der Kunde nur im Rahmen einer mit der <A Vista Studios> getroffenen schriftlichen Vereinbarung berechtigt. Nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung gelten die dem Kunden von <A Vista Studios> gestellten Rechnungen als genehmigt, wenn nicht vorher Einwendungen schriftlich erhoben werden.
§ 6 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 5% sowie der Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt <A Vista Studios> vorbehalten.
§ 7 Gewährleistung
Soweit eine durch <A Vista Studios> erbrachte Leistung mangelhaft ist, ist <A Vista Studios> zunächst wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ist die Leistung nach wiederholten, mindestens aber zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen nicht mangelfrei erbracht oder ist die Mangelbeseitigung aus anderen Gründen fehlgeschlagen, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Für den Fall, dass <A Vista Studios> mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist, wird ein Recht des Kunden, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, ausgeschlossen. Liefert oder verwendet <A Vista Studios> im Auftrag des Kunden Fremdprodukte, so bestehen gegen <A Vista Studios> Gewährleistungsansprüche nur insoweit, als <A Vista Studios> selbst Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Fremdproduktion geltend machen kann.
§ 8 Liefer- und Leistungsverzögerung
Liefer- und Leistungspflichten der <A Vista Studios> ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die <A Vista Studios> die Lieferung und Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z.B. Streik, Aussperrung), hat <A Vista Studios> auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
In diesen Fällen ist <A Vista Studios> berechtigt, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit der <A Vista Studios> oder wird <A Vista Studios> von ihrer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. <A Vista Studios> ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflichten
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen <A Vista Studios> setzen voraus, dass der Kunde seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge hat schriftlich unter detaillierter Angabe des geltend gemachten Mangels zu erfolgen; anderenfalls verliert der Kunde etwaige Gewährleistungsansprüche gegen <A Vista Studios>.
§ 10 Freigabe
Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit von gelieferten Waren, Dienstleistungen sowie von zur Korrektur überlassenen Vor- und Zwischenerzeugnissen in jedem Fall umgehend zu prüfen. Mit Freigabeerklärung (z.B. Druckreifeerklärung) durch den Kunden verzichtet der Kunde gegenüber <A Vista Studios> auf sämtliche Schadenersatzansprüche und stellt <A Vista Studios> von sämtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die auf einen Mangel beruhen, der zum Zeitpunkt der Freigabeerklärung des Kunden, die sich auf von <A Vista Studios> erbrachte Leistungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses beziehen.
§ 11 Eigentumvorbehalt, Nutzungs-/Urheberrechte
Bis zur vollständigen Zahlung der sich aus der Vertragsbeziehung zwischen <A Vista Studios> und dem Kunden ergebenden Forderungen bleiben sämtliche von <A Vista Studios> gelieferten Waren im Eigentum der <A Vista Studios>.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Die Befugnis der <A Vista Studios>, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich <A Vista Studios> die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichten ordnungsgemäß nachkommt und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann <A Vista Studios>, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Bei Dienstleistungen wie Design, Grafik, Foto, Text und Programmierungen etc. behält sich <A Vista Studios> sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte vor. Der Kunde erhält, entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung, mit Ausgleich sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den von <A Vista Studios> erbrachten Leistungen.
§ 12 Haftung
<A Vista Studios> haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für die daraus entstehenden Schäden. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird dem Betrag nach auf die vom Kunden zu zahlende Gegenleistung bzw. auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen ist, soweit es sich um eine Verletzung von Hauptvertragspflichten handelt, ausgeschlossen, im Übrigen ist sie auf den Betrag der vom Kunden zu zahlenden Gegenleistung bzw. auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet <A Vista Studios> nur, wenn sie hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn <A Vista Studios> eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung der <A Vista Studios> auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine zwingende gesetzliche Haftung.
§ 13 Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen durch den Kunden hat <A Vista Studios> an sämtlichen ihr durch den Kunden überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
§ 14 Aufbewahrungs- und Rückgabepflichten
Die <A Vista Studios> zur Durchführung eines Projektes vom Kunden überlassenen Unterlagen werden nach vollständigem Ausgleich sämtlicher Vergütungsansprüche aus dem Vertragsverhältnis auf Verlangen des Kunden an diesen ausgehändigt. Die Aufbewahrungspflicht der <A Vista Studios> erlischt ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. drei Monate nach schriftlicher Aufforderung an den Kunden zur Abholung der Unterlagen.
§ 15 Datenschutz
<A Vista Studios> übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten. Die Weitergabe von Informationen an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Kunden erfolgen. <A Vista Studios> ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages die ihr anvertrauten personen- oder geschäftsbezogenen Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte bearbeiten zu lassen. Der Kunde ist zeitgleich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der <A Vista Studios>, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Der Kunde übernimmt es, alle von ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Vorschriften zu verpflichten. Die Weitergabe von Informationen an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung der <A Vista Studios> erfolgen.
§ 16 Kennzeichnung / Belege
<A Vista Studios> ist berechtigt auf allen von ihr gestalteten Webseiten oder Werbemitteln und bei allen von ihr durchgeführten Maßnahmen mit ihrem Firmentext oder Code auf <A Vista Studios> hinzuweisen. Platzierung und Schriftgröße der Hinweise sind in Abstimmung mit dem Kunden vorzunehmen. Ein Entgeltanspruch entsteht dem Kunden hieraus nicht.
<A Vista Studios> stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten 10 Belegexemplare zu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die der <A Vista Studios> überlassenen Belegexemplare von <A Vista Studios> zu Referenzzwecken genutzt werden. Ein Entgeltanspruch entsteht dem Kunden hieraus nicht.
§ 17 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch <A Vista Studios> schriftlich getroffen oder bestätigt werden. <A Vista Studios> behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung an den Kunden gelten die vorgenommenen Änderungen als genehmigt und werden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung, wenn der Kunde nicht vorher widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist <A Vista Studios> berechtigt den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leverkusen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.